Gerne liefern wir Ihnen einfach, kostengünstig und schnell AdBlue®, zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen, in folgenden Varianten

100 Liter IBC
1.000 Liter IBC
200 Liter Fass
200 Liter Fass
10 Liter Kanister
10 Liter Kanister
lose befüllt (ab 1.700 Liter)
lose befüllt
(ab 1.700 Liter)

AdBlue®, welches nach DIN 70 070 aus 32,5 % hochreinen Harnstoff und 67,5 % entmineralisiertes Wasser besteht, ist unter Einhaltung der Lagerbedingungen und Verwendung geeigneter Behältermaterialien bei 20°C bis zu zwei Jahre haltbar. Dabei wird empfohlen, die Lagertemperatur von -11°C nicht zu unterschreiten und +30°C nicht zu überschreiten. Ein Dieselfahrzeug benötigt ca. fünf Prozent AdBlue® vom verbrauchten Dieselkraftstoff.

Handhabung und Lagerung von AdBlue®

Sollte Ihr AdBlue® gefroren sein, können Sie es nach dem auftauen ohne Probleme wiederverwenden. Bei Kristallisation dehnt sich AdBlue® um ca. 7 % aus. Es wirkt zudem korrosiv auf Stahl, Eisen, Nickel und Buntmetalle. Hoch legierte austenitische Edelstähle, HDPE, PP, Titan und Viton sind beständig. Schützen Sie das Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung, um Algenwachstum zu verhindern.

Was bewirkt AdBlue®?

AdBlue® (auch DEF – Diesel Exhaust Fluid genannt) wird bei Dieselfahrzeugen in einen beheizten separaten Tank gefüllt, um durch den Einspritzvorgang im SCR(Selective Catalytic Reduction)-Automobil-Katalysator die umweltschädlichen Stickoxide (Nox) in die zwei ungiftigen Bestandteile Stickstoff (N2) und Wasser (H2O) zerfallen zu lassen. Dadurch entsteht eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen um bis zu 90 Prozent. Zusätzlich führt die Verwendung zu einer erheblichen Senkung des Feinstaub-Ausstoßes und zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs um ca. fünf Prozent.

Welche Dieselfahrzeuge können AdBlue® verwenden?

Dieselfahrzeuge, die über die SCR-Technologie verfügen. Die Euro-6 gilt seit dem 1. Januar 2013 und ist ab dem 1. Januar 2014 für neu zugelassene Fahrzeuge bindend. Dies bedeutet eine Reduzierung der Ausstoßmenge an Stickoxiden um circa das Vierfache. Dieser Schritt ist für keinen Nutzfahrzeughersteller ohne die Anwendung von AdBlue® möglich.

Sind mit AdBlue® Gefahren verbunden?

AdBlue® ist kein Gefahrengut nach dem Chemikalien- oder Transportrecht. Da AdBlue® jedoch zur Wassergefährdungsklasse 1 (niedrigste) gehört, wird eine Lagerung, außerhalb des Nutzfahrzeugs, in einer Auffangwanne gefordert. Hautkontakt sollte zudem vermieden werden.

Was passiert, wenn AdBlue® nicht nachgetankt wird?

Die Instrumentenanzeige „Bitte AdBlue® nachfüllen“, die in LKW üblicherweise 2.400 Kilometer vor vollständigem AdBlue®-Verbrauch aufleuchtet, sollte nicht ignoriert werden. Der Gesetzgeber hat eine Wegfahrsperre angeordnet, die bei einem leeren AdBlue®-Tank automatisch aktiviert wird.

AdBlue®-Zubehör

Gerne bieten wir Ihnen für Ihr AdBlue®-Gebinde Pumpensysteme, Zapfpistolen, SEC-Adapter, Zählwerke und mehr an.