Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Sattler Energie GmbH & Co. KG

Geltungsbereich, Angebot, Vertragsschluss

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Sattler Energie GmbH & Co. KG gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen an den Vertragspartner. Abweichende Bedingungen erkennt die Sattler Energie GmbH & Co. KG nicht an, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der Empfangnahme der Ware als angenommen. (Sie gelten auch dann, wenn die Sattler Energie GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführt.)
  2. Ein Angebot der Sattler Energie GmbH & Co. KG ist freibleibend, es sei denn, die Sattler Energie GmbH & Co. KG bindet sich schriftlich für eine bestimmte Zeit.

Lieferung/Qualität/Preise

Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager oder -werk des Verkäufers. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers an einen von diesem benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr – auch bei Lieferung „frachtfrei“ – in dem Zeitpunkt an den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware der Bundesbahn, dem Frachtführer oder dem Spediteur übergibt.

  1. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Kesselwagen, Tankwagen, Tankleichtern, Fässern, Kanistern und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager/-werk des Verkäufers durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen/Lkw das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen/Lkw festgestellt wird.
  2. Die Lieferung von Heizöl, Dieselkraftstoff und Vergaserkraftstoff erfolgt auf Preisbasis 15°C.
  3. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat. Lieferverzögerungen können dennoch durch unvorhergesehene Vorfälle, wie Krankheit, technische Fahrzeugprobleme etc. vorkommen.
  4. Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers, sie dürfen nur zur Lagerung der vom Verkäufer gelieferten Waren verwendet werden.
  5. Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme der Ware verfügt, der allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Käufer bestätigt weiterhin, dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge, Lieferoptionen, Adressdaten, persönliche Angaben) wahr und vollständig sind. Jede Heizöltank-Anlage stellt eine separate Lieferstelle dar. Die Lieferstelle muss mit einem Tankwagen der bestellten Größe erreichbar sein. Eventuelle Zufahrts- oder Lieferbeschränkungen (Wasserschutzgebiet, Gewichtsbeschränkung etc.) müssen bei der Bestellung angegeben werden (Bemerkungsfeld). Kann der Verkäufer aufgrund der Beschränkungen nicht liefern, muss die Bestellung vor Auftragsannahme storniert werden. Die Betankung von Tanks ohne Grenzwertgeber (Pistolenbefüllung) darf nur erfolgen, wenn gesetzlich zulässig. Die Durchführung bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Verkäufers und ist daher zwingend bereits bei der Bestellung (Bemerkungsfeld) vom Käufer zu avisieren. Mit der Bestellung des Heizöls bestätigt der Nutzer, dass sein Tank alle bundes- und landesrechtlichen Vorschriften erfüllt. Sollte eine Lieferung mangels Erfüllung technischer oder rechtlicher Ansprüche nicht möglich sein, erkennt der Nutzer die Forderungsberechtigung für die entstandenen Kosten des Händlers an. Die Zufahrt zur Abladestelle muss für 40-Tonnen-Lastwagen geeignet sein.
  6. Die bei der Bestellung mitgeteilten Lieferbedingungen sind maßgeblich für den Angebotspreis. Fehlende, unvollständige und falsche Angaben des Käufers zu den Lieferbedingungen können zur Folge haben, dass der Preis neu berechnet werden muss. Ggf. benötigte Halteverbotsschilder sind nicht im Preis enthalten. Gleiches gilt - sofern gesetzlich zulässig - für sog. Pistolenbefüllungen ohne Grenzwertgeber. Etwaige Schäden durch mangelhafte Tankräume sowie Tanks bzw. daraus resultierende Kosten für Leerfahrten sind vom Käufer zu vertreten. Falls der Kunde zu dem avisierten und bestätigten Termin nicht anzutreffen ist bzw. er hat kein Bargeld vor Ort, wird ebenfalls eine Leerfahrt berechnet. Leerfahrten werden dem Kunden mit 95 EUR zzgl. ges. MwSt. in Rechnung gestellt.
  7. Wir sind um die Einhaltung von Lieferfristen nach Kräften bemüht, rechtzeitige und richtige eigene Belieferung vorausgesetzt, können uns aber an eine feste Lieferzeit nicht binden. Schadensersatzansprüche oder ein Vertragsrücktritt können wegen verzögerter Lieferung nicht geltend gemacht werden.
  8. Sichern wir schriftlich und ausdrücklich eine Lieferfrist zu, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen. Die zugesicherte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Anzeige der Versandbereitschaft der Ware abgesandt ist.
  9. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn im Einzelfall die Versandkosten durch die Sattler Energie GmbH & Co. KG übernommen werden. (Erfüllungsort ist das Lieferwerk oder unser Lager. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sofern nicht ein anderes vereinbart ist oder sich aus dem Gesetz eine andere Gefahrtragung ergibt.)
  10. Die Preise verstehen sich zzgl. Maut/Lieferpauschale inkl. MwSt.

Verzögerungen/Unmöglichkeiten

  1. Höhere Gewalt entbindet uns, nach Dauer und Umfang von der Verpflichtung zur Leistung. Schadensersatzansprüche kann der Besteller daraus nicht herleiten. Der höheren Gewalt stehen gleich die mit gewöhnlicher Sorgfalt nicht vorherzusehenden Hindernisse, unabhängig davon, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten oder andernorts eintreten. Dazu gehören z. B. Krieg, Feuer, Streik, Maßnahmen in- oder ausländischer Stellen, Betriebsstörungen, Ausbleiben der eigenen Belieferung, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Transportschwierigkeiten, Krankheiten und technische Probleme sowie sonstige außerhalb unseres unmittelbaren Einflusses liegende Umstände.
  2. Höhere Gewalt und die ihr gleichzusetzenden Hindernisse berechtigen uns auch bei garantierter Lieferzeit nach unserer Wahl entweder zur angemessenen Verlängerung der Frist oder zum ganzen oder teilweisen Rücktritt.

Mängelgewährleistung

  1. Eine nur unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Sache begründet keinen Mangel. Unerheblichkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ware in Farbe und Geruch geringfügige Abweichungen aufweist, die Liefermenge geringfügig über- oder unterschritten wird, die Abweichung in Kürze von selbst verschwindet oder der Vertragspartner diese mit geringem Aufwand selbst beseitigen kann.
  2. Ist die Lieferung mangelhaft und verlangt der Vertragspartner wegen des Mangels Nacherfüllung, so kann Sattler Energie GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. Für eine Ersatzlieferung haftet Sattler Energie GmbH & Co. KG im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Das Recht des Vertragspartners bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt nachfolgende Ziffer V.
  3. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Anzeige, gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware.
  4. Im kaufmännischen Verkehr hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Empfang in Form von Probeentnahme bzw. Probeverarbeitung zu untersuchen und uns etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gewährleistung für verdeckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner diese nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich rügt.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit der Mängelrüge der Sattler Energie GmbH & Co. KG eine Probe der Lieferung von mindestens 1 kg bzw. 1 l zur Nachprüfung zur Verfügung zu stellen. Die Probenahme hat nach der für das betreffende Produkt maßgeblichen DIN-Norm zu erfolgen. Der Sattler Energie GmbH & Co. KG ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen, sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahme zu überzeugen und/oder die Transportbehälter zu überprüfen.
  6. §478, 479 BGB bleiben unberührt. Für gegen Sattler Energie GmbH & Co. KG im Rahmen der §§ 478, 479 BGB gerichtete Schadenersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer IV.
  7. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten tragen wir nur insoweit, wie sie für eine Nacherfüllung am vereinbarten Lieferort anfallen.
  8. Beruht der Mangel auf einer Lieferung oder Leistung eines Dritten an Sattler Energie GmbH & Co. KG, so kann der Vertragspartner nur verlangen, dass ihm die Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche von Sattler Energie GmbH & Co. KG gegen den Dritten abgetreten werden. Nur wenn die vorherige, gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten durch den Vertragspartner fehlschlägt, kann dieser Sattler Energie GmbH & Co. KG gemäß den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen.
  9. Im Falle eines Mangels der von uns gelieferten Kaufsache oder des von uns erstellten Werkes ist der Besteller verpflichtet eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, zu setzen.

Haftung

Sattler Energie GmbH & Co. KG haftet lediglich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Sattler Energie GmbH & Co. KG haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
  2. Sattler Energie GmbH & Co. KG haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragsplichten.                                              Vorstehender Satz 1 gilt entsprechend für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch die einfachen Erfüllungsgehilfen von Sattler Energie GmbH & Co. KG
  3. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sattler Energie GmbH & Co. KG unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden.                                             Vorstehender Satz 1 gilt entsprechend für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch die einfachen Erfüllungsgehilfen von Sattler Energie GmbH & Co. KG.
  4. Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Vorschrift des § 444 BGB und die Haftung aus sonstigen Garantien.

Verjährung

  1. Die Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Die §§ 478,479 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt.
  2. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz aus anderen Rechtsgründen verjähren in 18 Monaten. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 und Abs. 3 BGB.
  3. Soweit wir nach vorstehender Ziffer IV für grobes Verschulden, Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für übernommene Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haften, gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten bei Warenkredit-Lieferungen

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei Zahlungsverzug, sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der Käufer ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, sämtliche in Besitz befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten an das Abgangslager des Verkäufers zurückzugeben.
  2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Verkäufers vorgenommen, ohne dass diesem daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der Vorbehaltsware zum Zweck der Produktion. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Verkäufer verpflichtet sich, die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt für den Käufer zu verwahren.
  3. Der Käufer darf bis auf Widerruf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen in voller Höhe sicherungshalber auf den Verkäufer über. Erfolgt der Weiterverkauf mit anderen Sachen, evtl. nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, gilt diese Vorausabtretung jedoch nur in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware, evtl. nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, in das Grundstück eines Dritten eingebaut oder verliert der Verkäufer seine Eigentumsrechte an der Ware im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers (z. B. bei Verbrauch zur Erbringung von Dienst- oder Werksleistungen), so gehen die Forderungen aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft in Höhe des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware sicherungshalber auf den Verkäufer über.
  4. Ungeachtet der Abtretungen gemäß Ziff. 3 und des Einziehungsrechts des Verkäufers ist der Käufer solange zur Einziehung der Forderungen berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer hat dem Verkäufer die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und ihm die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.
  5. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer nach Ziff. 1 bis 3 gewährten Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 25 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet, bei Sammelrechnung gilt die Errechnung ab mittlerem Verfalltag.
  2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann. Bei Verzug oder Überschreitung des Zahlungszieles behält sich der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte – vor, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZB-Diskontsatz zu berechnen, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und weitere Lieferungen auf Kredit sofort einzustellen.
  3. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind wir nicht verpflichtet, es sei denn dies wurde bei Bestellung vereinbart.
  4. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Die Kreditwürdigkeit ist insbesondere gemindert, wenn uns bekannt wird, dass der Besteller anderweitige Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen möglicherweise bevorsteht oder schon eingetreten ist. Wir sind auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführe und nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Für die Wiederinbesitznahme der Ware wird uns bereits hiermit durch den Besteller das jederzeitige Betreten seiner Grundstücke genehmigt, soweit dies für die Wiederinbesitznahme erforderlich ist.
  6. Der Besteller erteilt der Sattler Energie GmbH & Co. KG, soweit keine Überweisung oder Barzahlung vereinbart wird, bis auf Widerruf, die Berechtigung, den Betrag per Bankeinzug abzubuchen.
    Für Bestellungen ab dem 01.02.2014 gilt ergänzend Folgendes:
    Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung der Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Sattler Energie GmbH & Co. KG verursacht wurde.
  7. Mit der Übergabe des Lieferscheines werden mündliche bzw. telefonische Aufträge bestätigt. Die Berechnung erfolgt je Abladestelle nach der tatsächlich abgenommenen Menge. Der vereinbarte Preis hat nur Gültigkeit, wenn die Liefermenge nicht wesentlich von der Bestellmenge abweicht.
  8. Die Sattler Energie GmbH & Co. KG wird vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. vor Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Sofern die angegebene Rechnungsadresse des Kunden nicht mit dem Datensatz der Schufaauskunft übereinstimmt, behält sich die Sattler Energie GmbH & Co. KG vor, einen Identitätsnachweis des Käufers zu verlangen um die differierenden Angaben überprüfen zu können. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die Sattler Energie GmbH & Co. KG diese Informationen an die SCHUFA. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann die Sattler Energie GmbH & Co. KG hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Aus¬künfte an Handels-, Telekommuni¬ka¬tions- und sonstige Unter¬nehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwä¬gung aller be-troffenen Interessen zulässig ist.
  9. Die Sattler Energie GmbH & Co. KG wird vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. vor Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Sofern die angegebene Rechnungsadresse des Kunden nicht mit dem Datensatz der Schufaauskunft übereinstimmt, behält sich die Sattler Energie GmbH & Co. KG vor, einen Identitätsnachweis des Käufers zu verlangen um die differierenden Angaben überprüfen zu können. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die Sattler Energie GmbH & Co. KG diese Informationen an die SCHUFA. Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung oder der Gewährung eines Verfügungsrahmens, kann die Sattler Energie GmbH & Co. KG hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kredit­karten- und Lea­singgesell­schaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Aus­künfte an Handels-, Telekommuni­ka­tions- und sonstige Unter­nehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewährenDie vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwä­gung aller be­troffenen Interessen zulässig ist.
  10. Nachträgliche Änderungen an bereits ausgestellten Rechnungen werden mit 50 EUR zzgl. der ges. MwSt als Aufwandpauschale dem Kunden in Rechnung gestellt. Änderungen sind nur durch Zustimmung der Sattler Energie GmbH & Co. KG sowie grundsätzlich nur im laufenden Kalenderjahr möglich.

Widerrufsbelehrung

Beim Kauf von Heizöl und Holzpellets besteht kein Widerrufsrecht. Die Bestellung und der Preis sind verbindlich, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.

 

Sonstiges/Datenschutz/Teilnahmebedingung Gewinnspiel

  1. Gerichtsstand für beide Teile ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt, der Sitz des Verkäufers. Die Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Information gemäß § 26 BDSG: Im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Abnehmern können personenbezogene Daten auch bei Konzerngesellschaften und ausliefernden Stellen gespeichert werden.
  2. Sicherheitsratschläge lt. Arb.StoffV für den Gebrauch von Ottokraftstoffen:
    1. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden
    2. Dämpfe nicht einatmen     
    3. Nie zu Reinigungswecken verwenden
    4. Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten
  3. Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren. Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. Technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizunginfo und www.energiespartipps-oel.de/waerme, sowie www.energiespartipps-festbrennstoffe.de. Wir werden bei der Durchführung der Rechtsgeschäfte mit dem Besteller erhobene personenbezogene Daten, nämlich Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel Akademischer Grad und Anschrift, zum Zwecke der Werbung per Post für eigene Angebote speichern und nutzen. Der Besteller kann der Sicherung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung per Post uns gegenüber widersprechen. Der Widerspruch muss nicht schriftlich erfolgen.
  4. Wir werden bei der Durchführung der Rechtsgeschäfte mit dem Besteller erhobene personenbezogene Daten, nämlich Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademischer Grad und Anschrift, zum Zwecke der Werbung per Post für eigene Angebote speichern und nutzen. Der Besteller kann der Speicherung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung per Post uns gegenüber widersprechen. Der Widerspruch muss nicht schriftlich erfolgen.
  5. Teilnahmebedingungen an Gewinnspielen: Die Teilnahmefrist des Gewinnspiels beträgt ein Jahr, wenn nicht anders angegeben. Der Termin für die Ziehung der Gewinner wird innerhalb eines Monats nach Ablauf des Gewinnspiels stattfinden. Mitarbeiter und deren Angehörige sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen. Die Gewinner werden im Losverfahren ermittelt und werden telefonisch bzw. schriftlich von uns benachrichtigt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Gewinnklassen und die Wertigkeit der Gewinne, das genaue Ende des Gewinnspiels und den Termin für die Auslosung in der Hauptverwaltung zu erfragen. Die Preise können nicht getauscht bzw. übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zollrechtliche Hinweise

  1. Leichtes Heizöl und Flüssiggase: Bei Abgabe von Energieerzeugnissen, für die die Steuer nach den Steuersätzen des § 2 (3) EnergieStG entstanden ist: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
  2. Steuerfreie Energieerzeugnisse bei Verteilung und Verwendung zu steuerlichen Zwecken nach § 25 (1) EnergieStG: „Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!“
  3. Es wird empfohlen, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung, diese Rechnung als Bezugsmengennachweis 4 Jahre aufzubewahren.

Zusätzliche Lieferbedingungen bei Bestellungen über Online-Portale

  1. Lieferfrist und -termin: Der ausgewählte Lieferant bemüht sich um Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Die Lieferzeit ist ein wesentliches Element günstiger Preise. Je länger die Lieferzeit ist, umso besser lassen sich Touren optimieren und Logistikkosten zu Ihrem Vorteil senken. Bestellungen in Ihrer Nähe, die während des Lieferzeitraums eintreffen, werden mit Ihrer Bestellung gebündelt. Damit ergibt sich ein kostengünstiger Sammelbestellungseffekt. Die maximale Lieferzeit muss nicht immer ausgeschöpft werden. Passt Ihre Bestellung zu bereits vorher eingetroffenen Bestellungen, könnte sie sogar schon am nächsten Tag zur Auslieferung kommen. Sattler Energie GmbH & Co. KG nimmt nach Eingang der Bestellung innerhalb eines Werktages Kontakt auf und die Terminabsprache erfolgt kurz vor Lieferung telefonisch. Der Käufer kann im Bestellprozess aus verschiedenen Lieferfristen und Zeitfenstern für den Anliefertag wählen. Der Verkäufer avisiert dem Käufer mindestens einen Liefertermin innerhalb der bei der Bestellung gewählten Frist. Hierbei ist ggf. auch das vom Käufer gewählte Zeitfenster (z.B. „vormittags“ oder „nachmittags“) zu berücksichtigen. Lehnt der Käufer den vorgeschlagenen Liefertermin ab, bzw. reagiert er nicht auf den Terminvorschlag, so hat der Verkäufer das Recht auf eine angemessene Nachlieferfrist von vierzehn Tagen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass dies in Ausnahmefällen zu einer Überschreitung der bei der Bestellung gewählten Lieferfrist führen kann.
    Bei Verstreichen der angegebenen Lieferfrist durch den Lieferanten hat der Lieferant ein Recht auf eine angemessene Nachlieferfrist.
  2. Liefermenge: Weicht die abgenommene Warenmenge mehr als 10% von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge anzupassen.
  3. Preisbildung: Die auf den Online-Portalen veröffentlichten Preise sind freibleibende Angebote der Sattler Energie GmbH & Co. KG und gelten für das ausgewählte Postleitzahlengebiet. Soweit nicht anders angegeben, beinhalten alle Preise die gesetzl. Mehrwertsteuer, die Anlieferung frei Haus und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Die bei der Bestellung ausgewählten Lieferbedingungen (siehe Punkt 1. Der zusätzlichen Lieferbedingungen bei Bestellungen über Online-Portale) sind maßgeblich für den Angebotspreis. Fehlende, unvollständige und falsche Angaben des Käufers zu den Lieferbedingungen können zur Folge haben, dass der Preis neu berechnet werden muss. Ggf. benötigte Halteverbotsschilder sind nicht im Preis enthalten. Gleiches gilt - sofern gesetzlich zulässig - für sog. Pistolenbefüllungen ohne Grenzwertgeber. Etwaige Schäden durch mangelhafte Tankräume sowie Tanks bzw. daraus resultierende Kosten für Leerfahrten sind vom Käufer zu vertreten. Falls der Kunde zu dem avisierten und bestätigten Termin nicht anzutreffen ist bzw. er kein Bargeld vor Ort hat, wird ebenfalls eine Leerfahrt berechnet. Leerfahrten werden dem Kunden mit 95,00 EUR zzgl.  gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt.
  4. Sammelbestellungen: Bei Sammelbestellungen mit mehreren Lieferstellen hat das Preisangebot nur Gültigkeit, wenn die Lieferstellen nicht weiter als 4 km voneinander entfernt liegen. Es gilt die Gesamtdistanz der kürzesten nutzbaren Straßenverbindung zwischen der ersten und der letzten Lieferstelle.
  5. Laufzeit: Die Laufzeit der Lieferfrist beginnt bei Bestellung an Werktagen vor 17:00 Uhr mit dem Bestelltag. In allen anderen Fällen mit dem auf die Bestellung folgenden Werktag. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht in die Berechnung. „Express 48 Std.“-Bestellungen werden spätestens am übernächsten Werktag geliefert.
  6. Liefer- und Zahlungsoptionen: Der Käufer kann im Bestellprozess aus den zur Verfügung stehenden Optionen wählen. Für alle Bestellungen ohne individuelle Eingaben gelten die folgenden Grundsätze:
    1. Die zur Betankung erforderliche Schlauchlänge darf 40 m nicht überschreiten.
    2. Es gilt die angezeigte max. Lieferfrist, die Anlieferung ist ganztägig möglich.
    3. Die Bezahlung erfolgt in bar bei Lieferung.
    4. Die Anlieferung ist mit einem Tankwagen jeder Größe (auch mit Anhänger) möglich.
  7. EC-Kartenzahlung (Girokarte): Sie können ausschließlich Girokarten (EC-Karten) zu den von Ihnen gebuchten Konditionen einsetzen!

Es ist zwingend notwendig, dass der Karteninhaber selbst die Kartenzahlung vornimmt und sich gegenüber unseres Auslieferunsfahrers vor dem Abgabevorgang mit einem gültigen Dokument ausweist.

Da es sich bei der von Ihnen gewählten Zahlart um ein Onlineverfahren handelt, kann vor dem Abgabevorgang durch den Auslieferungsfahrer die Kartenakzeptanz geprüft werden.

Tragen Sie Sorge, dass Ihre Karte am Tag der Lieferung für den bestellten Euro Betrag von Ihrer Bank freigegeben wurde. (Je nach Karte und Kreditinstitut kann die tägliche Verfügung auf 500 Euro begrenzt sein.)

Sollte zum Zeitpunkt der Lieferung die Kartenzahlung aufgrund der Kartenakzeptanz nicht möglich sein, kann Ihre Zahlungsoption auf Rechnung angepasst werden. Dafür fällt eine Servicepauschale in Höhe von 20,00 Euro zzgl. MwSt. an.

Sollte Ihre Karte abgelehnt werden, können Sie den Betrag entweder ohne Mehrkosten sofort in bar am Lieferfahrzeug zahlen, oder die Servicepauschale in Anspruch nehmen.

Sollten Sie aufgrund der abgelehnten Kartenakzeptanz die Annahme des Heizöls verweigern, wird Ihnen die vergebliche Anfahrt in Höhe von 150 Euro zzgl. ges. MwSt mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Betrag ohne Mehrkosten sofort in bar am Lieferfahrzeug zu zahlen.

  1. Ratenzahlung:  Für die Zahlungsoption monatliche Ratenzahlung gelten die AGB’s des jeweiligen Onlineportals. Die Firma Sattler Energie GmbH & Co. KG tritt in diesem Fall lediglich als Lieferant auf.

Datenübermittlung an die SCHUFA

  1. Die Sattler Energie GmbH & Co. KG übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Sattler Energie GmbH & Co. KG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
  2. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“

 Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.